Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (POPP Fahrzeugbau GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.popp-fahrzeugbau.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 25.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
email@popp-fahrzeugbau.de
Tel: +49 911 99340-0
Fax: +49 911 99340-99
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Zubehör-Shop:
Unser integrierter Onlineshop für Auto-Zubehör, welcher von einem Drittanbieter-Tool bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht alle Merkmale einer vollständigen Barrierefreiheit auf. Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen sukzessive zu beheben.
Neuwagenkonfigurator:
Unser auf der Website integrierter Neuwagenkonfigurator, der von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht die vollständige digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf. Uns sind spezifische Mängel im Bereich der Barrierefreiheit innerhalb dieses Tools bekannt. Wir sind im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen. Eine Behebung dieser Mängel wird bis zum 31. August 2025 angestrebt.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Farbliche Gestaltung / Kontraste
Die farbliche Gestaltung unserer Website folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Verbrauchs- und Emissionsangaben, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Unser integriertes Online-Tool zur Serviceterminbuchung, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Uns ist bekannt, dass spezifische Elemente innerhalb dieses Tools noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wir stehen im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren schnellstmöglich zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch DritteDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.