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Die Neue E-Auto Förderung 2026

Bis zu 6.000 €* Zuschuss für neue elektrifizierte Volvo Modelle

Die neue E-Auto Förderung 2026


Bis zu 6.000 €* Zuschuss für neue elektrifizierte Volvo Modelle

 

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E-AUTO FÖRDERUNG 2026


Damit der Umstieg auf nachhaltige Mobilität noch attraktiver für Privatunden ist, fördert die Bundesregierung die Anschaffung von neuen elektrifizierten Fahrzeugen für Privatkunden rückwirkend zum 01. Januar 2026.


Bestellen Sie noch heute einen neuen vollelektrischen oder Plug-in Hybrid und sichern Sie sich Fördersummen von bis zu 6.000 €*. Nachfolgend informieren wir Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.


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Jetzt auf Elektromobilität umsteigen und von attraktiven Förderungen profitieren!

Nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 6.000?€ Zuschuss für Ihr neues E-Auto. Machen Sie den nächsten Schritt in eine nachhaltige Zukunft – informieren und beantragen Sie Ihre Förderung noch heute!

Jetzt informieren!

 

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Förderbedingungen


Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden

Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb: Batterieelektrisch (BEV), Plug-in Hybrid (PHEV), Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)

REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

Das zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 €. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €.

Förderkonditionen


Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.

Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in Hybrid Antrieb oder Range Extender.

Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.

Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.

Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).


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So viel Geld gibt es

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.


 Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

WEITER ZUM BUNDESMINISTERIUM

 

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

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